ZAMM GmbH, Zuständige/benannte Stelle

Fortführung der zuständigen/benannten Stelle:

 

Neue EMV-Richtlinie:
Durch den Wegfall der Verpflichtung für Hersteller in bestimmten Fällen eine zuständige/benannte Stelle einzuschalten haben wir uns dazu entschlossen, unsere seit 14 Jahren bestehende Anerkennung als zuständige/benannte Stelle nach EMVG vorerst nicht fortzuführen.

Bei erkennbarem Bedarf, werden wir sofort die Reanerkennung als benannte Stelle bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Bitte rufen Sie uns an, falls Sie unsere Kompetenz und auch in Zukunft unsere Dienste als benannte Stelle in Anspruch nehmen wollen.

ZAMI

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Robert Mayr ,
Email: R
obert.Mayr(at)zamm.de

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